Handbuch für Ordnungsämter und Ortspolizeibehörden Baden-Württemberg

Recht und Verwaltung

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Bibliographische Informationen
ISBN/EAN: 9783170389908
Sprache: Deutsch
Seiten: XVI, 338 S.
Format (H/B/T): 1.8 x 21 x 14.7 cm
Auflage: 5. Auflage 2023
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Das Handbuch für Ordnungsbehörden und Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg ist das bewährte Standardwerk für Studium, Lehre und die Verwaltungspraxis der Gemeinden und Städte im Bereich Polizei- und Ordnungsrecht! Mit der 5. Auflage liegt eine grundlegende Überarbeitung vor, das um ausgewählte und praxisrelevante Teile erweitert wurde. Das Buch vermittelt die nötigen Grundlagen in Theorie bis Praxis, um im Berufsalltag gut gerüstet zu sein. Neben dem Polizeirecht sind auch praxisrelevante Themen wie Verwaltungs-, Vollstreckungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht enthalten. Mit vielen Vorlagen, Mustersatzungen und -verfügungen erhält der Leser zusätzliche Hilfestellung für alltägliche und besondere Fälle. Besondere Schwerpunkte wie Grundlegendes zum Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht, Hunde, Obdachlosigkeit, Flüchtlinge, Kommunaler Ordnungsdienst/Gemeindlicher Vollzugsdienst, Bestattungen, Umwelt-/Tierschutz, Infektionsschutz, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz, Feuerwehrwesen, Glücksspielrecht und Spielautomaten, sowie dem Datenschutz, wurden in bewährter Weise ausgebaut. Das Werk bietet nicht nur Orientierung und praktische Tipps, sondern dient auch als zuverlässiges Nachschlagewerk, das auf alle Fragen und Bedürfnisse rund um die vielfältigen Aufgaben des Ordnungsamts und der Ortspolizeibehörde eingeht.

Autorenportrait

Daniel Strecker, LL.M., Diplom-Verwaltungswirt (FH), Berater, Dozent, Lehrbeauftragter HWR Berlin, Hochschule für öffentliche Verwaltung. Christian Thome, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Lehrbeauftragter Hochschule Kehl. Prof. Dr. Lars Steinhorst, Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Ordnungsrecht, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.